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Projektsteuerung
Die Grundleistungen der Projektsteuerung,
gem. § 31 HOAI, umfassen die neutrale und unabhängige
Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben in beratender Stabsfunktion
und in organisatorischer, technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher
Hinsicht.
Das Leistungsbild der Projektsteuerung
gliedert sich in fünf Projektstufen:
. . 1.
Projektvorbereitung (Projektentwicklung, strategische Planung, Grundlagenermittlung)
. . 2.
Planung (Planung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
. . 3.
Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten
der Vergabe und Mitwirken
. . . xbei der Vergabe)
. .
4. Ausführung (Projektüberwachung)
. . 5.
Projektabschluß (Projektbetreuung, Dokumentation)
Die vorgenannten Projektstufen beinhalten alle vier Handlungsbereiche:
. . A
Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
. . B
Qualitäten und Quantitäten
. . C
Kosten
. . D
Termine
Folgende Hinweise sind hierbei zu
beachten:
. . a)
Das Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben im Sinne des Leistungsbildes
. . . . Projektsteuerung beinhaltet:
. . . . -
die Vorgabe der Solldaten (Planen / Ermitteln)
. . . . -
die Kontrolle (Überprüfen uns Soll-/Ist- Vergleich)
. . . . -
die Steuerung (Abweichungsanalyse, Anpassen, Aktualisieren)
. . b)
Mitwirken im Sinne des Leistungsbildes heißt stets, dass der
Projektsteuerer die
. . . xgenannten Teilleistungen in
Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten
. . . xinhaltlich abschließend
zusammenfasst und dem Auftraggeber zur Entscheidung vorlegt.
. . c)
Sämtliche Ergebnisse der Projektsteuerungsleistungen erfordern
vor Freigabe und
. . . xUmsetzung die vorherige Abstimmung
mit dem Auftraggeber.
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