| |

Das Leistungsbild der Projektleitung
beinhaltet im Wesentlichen folgende Grundleistungen:
- Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen
Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard
und Gestaltung als auch hinsichtlich Qualität, Kosten und
Terminen.
- Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollzug der
Verträge unter Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers.
- Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen
und Erlaubnisse im Hinblick auf die Genehmigungsreife.
- Konfliktmanagement zur Orientierung der unterschiedlichen Interessen
der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich
Qualitäten, Kosten und Termine, u.a. im Hinblick auf
- die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich- inhaltlichen
Integration der verschiedenen Planungsleistungen
- die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von
alternativen Lösungsmöglichkeiten.
- Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs-,
Vorstandsebene zur Vorbereitung / Einleitung / Durchsetzung von
Entscheidungen.
- Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher
oder öffentlich rechtlicher Bindungswirkung für den
Auftraggeber.
- Wahrnehmung der zentralen Projektanlaufstelle; Sorge für
die Abarbeitung des Entscheidungs- / Maßnahmenkataloges.
- Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten
gegenüber dem Nutzer, dem Finanzier, den Trägern öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit.
Vorgenannte Leistungen setzen eine entsprechende schriftliche Handlungsvollmacht
des Auftraggebers an die Projektleitung voraus
|
------ Sollten Sie weitere Informationen zum Thema benötigen, dann klicken Sie hier ------
- Kontakt -
|
 |
|
 |