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Die Inhalte des Leistungsbildes Gewährleistungsmanagement
richten sich an Bauherren bzw. Auftraggeber.
Im Rahmen der vereinbarten Gewährleistungsfrist ist der Auftragnehmer
verpflichtet auftretende Mängel zu beseitigen. Dies regelt die
VOB/B § 13.
Wir helfen, rechtssicher zu handeln, fristgemäß zu reagieren
und optimale Nachbesserungs- oder Sanierungslösungen für
Ihr Objekt zu finden. Dies gilt es vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung
durchzusetzen.
Unser Gewährleistungsmanagement garantiert Ihnen die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche auf Gewährleistung, Nachbesserung und reibungslose
Funktion aller Gebäudeteile.
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